Information zum Aufnahmeverfahren in eine
1. Klasse im Schuljahr 2025/26
Liebe Eltern! Liebe Erziehungsberechtigte!
Wir dĂŒrfen Sie mit dieser Information ĂŒber das Verfahren zur Aufnahme von ordentlichen SchĂŒler:innen nach der Grundschule in unser Gymnasium informieren. Entsprechend der geltenden Aufnahmebestimmungen fĂŒr Allgemeinbildende Höhere Schulen (AHS) gliedern sich die AblĂ€ufe in mehrere Schritte, die im Folgenden nĂ€her beschrieben werden. Es besteht bei der Aufnahme an eine AHS freie Schulwahl, unabhĂ€ngig vom Schulsprengel.
Anmeldung
Die Anmeldung fĂŒr eine 1. Klasse in unserem Gymnasium erfolgt persönlich im Sekretariat der Schule zu den folgenden Terminen:
Datum |
Uhrzeit |
Fr 7.2.2025 |
10:00 bis 12:00 Uhr |
Mo 10.2. â Fr 14.2.2025 |
tÀglich von 8:00 bis 12:00 Uhr |
Mo 17.2. â Do 20.2.2025 |
tÀglich von 7:30 bis 13:00 Uhr |
Fr 21.2.2025 |
7:30 bis 12:00 Uhr |
Mo 24.2. â Do 27.2.2025 |
tÀglich von 7:30 bis 13:00 Uhr |
Fr 28.2.2025 |
7:30 bis 12:00 Uhr |
Zur Anmeldung sind mitzubringen:
- Schulnachricht der 4. Klasse Volksschule im Original (+ eine Kopie)
- Jahreszeugnis der 3. Klasse Volksschule (Kopie)
- Sozialversicherungsnummer, Kopie der Geburtsurkunde, allfÀllige Namensurkunden, aktueller Meldezettel
- ausgedrucktes und vollstĂ€ndig ausgefĂŒlltes Anmeldeformular
GrundsĂ€tzlich kommt der Schulnachricht im Semester mit den jeweiligen Leistungen bei der Aufnahme eine besondere Bedeutung zu. Nach MaĂgabe der verfĂŒgbaren PlĂ€tze wird dann auf Basis der Unterlagen eine schulinterne Reihung vorgenommen. WICHTIG: Der Zeitpunkt der Anmeldung ist fĂŒr die Reihung und Aufnahme nicht entscheidend!
Bei der Anmeldung muss zudem bekanntgegeben werden, ob eine Aufnahme in eine bilinguale Klasse (International Bilingual Class (IBC)) mit Englisch als Arbeitssprache gewĂŒnscht wird.
FĂŒr diesen Sonderzweig muss als zusĂ€tzliches schulautonomes Aufnahmekriterium ein Eignungstest absolviert werden.
VorlÀufige Schulplatzzuweisung
In weiterer Folge wird dann die vorlÀufige Schulplatzzuweisung bis 31.3.2025 vorgenommen. Die vorlÀufige Zuweisung an eine AHS darf nur dann erfolgen, wenn
1. die Semesterschulnachricht in den PflichtgegenstĂ€nden âDeutsch, Lesen, Schreibenâ oder âMathematikâ keine schlechtere Beurteilung als âGutâ aufweist und
2. noch kein Antrag auf Aufnahme bei einer anderen Schule bereits gestellt wurde.
Die Erziehungsberechtigten werden ĂŒber das Ergebnis verstĂ€ndigt.
Weitere Vorgangsweise bei nicht zugewiesenem vorlÀufigem Schulplatz:
Jene SchĂŒler:innen, denen aufgrund der oben angefĂŒhrten Punkte kein Schulplatz zugewiesen werden konnte, können bis 30. April. 2025 AufnahmeantrĂ€ge bei jenen Schulen einbringen, an denen noch freie SchulplĂ€tze vorhanden sind.
EndgĂŒltige Aufnahme:
Die endgĂŒltige Aufnahme an die Schule erfolgt fĂŒr alle vorlĂ€ufig zugewiesenen SchĂŒler:innen erst
- nach Abgabe des Jahreszeugnisses mit positiven Beurteilungen am Schulschluss und
- wenn die Beurteilung in den PflichtgegenstĂ€nden âDeutsch, Lesen, Schreibenâ oder Mathematik ein âSehr gutâ oder âGutâ aufweist.
Bei einer schlechteren Beurteilung als âGutâ in den GegenstĂ€nden âDeutsch, Lesen, Schreibenâ oder Mathematik ist eine Aufnahme nur
- mit einem Beschluss der AHS-Eignung durch die Schulkonferenz der Volksschule oder
- nach positiver Ablegung der AufnahmsprĂŒfung (Anmeldung erforderlich) an einer AHS in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien möglich.
Informationen
FĂŒr allfĂ€llige Fragen stehen wir sehr gerne zur VerfĂŒgung