BG|BRG Villach St.Martin | Anmeldung fĂĽr die 1. Klassen Schuljahr 2023/24
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Anmeldung fĂĽr die 1. Klassen Schuljahr 2023/24

Einschreibungstermine


Die Einschreibung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten persönlich im Sekretariat der Schule zu folgenden Terminen:

  • Fr 10.2.2023: 10.00 bis 12.00 Uhr
  • Mo 13. bis Fr 17.2.2023: täglich von 8.00 bis 12.00 Uhr
  • Mo 20. bis Do 23.2.2023: täglich von 7.30 bis 13.00 Uhr
  • Fr 24.2.2023: 7.30 bis 12.00 Uhr
  • Mo 27.2. bis Do 02.03.2023: 7.30 bis 13.00 Uhr
  • Fr 03.03.2023: 7.30 bis 12.00 Uhr

 

Für die detaillierte Terminliste inkl. Aufnahmegespräche für den bilingualen Zweig >>

Sie finden unser Anmeldeformular hier online >>

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung nach Möglichkeit das bereits ausgedruckte und vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, zusammen mit der Schulnachricht der 4. Klasse (im Original und eine Kopie) und dem Jahreszeugnis (Kopie) der 3. Klasse Volksschule mit.

Für Ausnahmefälle werden wir selbstverständlich Formulare auch vor Ort bereitstellen (bitte eigenen Stift mitbringen).

 

Um größere Ansammlungen zu vermeiden, bitten wir nur einen Elternteil (wenn gewünscht zusammen mit dem betroffenen Kind) in die Schule zu kommen.

 

WICHTIG! Der Zeitpunkt der Anmeldung ist fĂĽr die Aufnahme nicht entscheidend!

 

 

Kriterien für die vorläufige Aufnahme


Nach Ende der Anmeldefrist wird mit allen BewerberInnen eine schulinterne Aufnahmereihung unter Berücksichtigung der Noten im Semesterzeugnis der 4. Klasse Volksschule bzw. falls erforderlich der Noten im Jahreszeugnis der 3. Klasse Volksschule vorgenommen. Basierend auf dieser Liste erfolgt bis Ende März nach Maßgabe der verfügbaren Plätze eine vorläufige Aufnahme an unserer Schule.

Diese darf nur dann erfolgen, wenn

  1. die Semesterschulnachricht der 4. Klasse Volksschule in den Pflichtgegenständen Deutsch-Lesen-Schreiben oder Mathematik keine schlechtere Beurteilung als Gut aufweist und
  2. noch kein Antrag auf Aufnahme bei einer anderen Schule bereits gestellt wurde.

SchĂĽlerInnen, denen in der 1. Aufnahmerunde kein vorläufiger Schulplatz zugewiesen werden konnte, werden schriftlich von der Schule darĂĽber informiert. Diese haben die Möglichkeit in einer 2. Aufnahmerunde bis Ende April erneut einen Antrag auf Aufnahme an einer Schule mit noch freien Schulplätzen zu stellen (Die Internetplattform des Landesschulrates fĂĽr Kärnten informiert ĂĽber freie Schulplätze). Nun kann auch SchĂĽlerInnen mit einer schlechteren Beurteilung als „Gut“ in den Gegenständen „Deutsch, Lesen, Schreiben“ oder „Mathematik“ bis ca. Mitte Mai eine vorläufiger Schulplatz zugewiesen werden.
Die endgültige Aufnahme erfolgt mit Abgabe des Jahreszeugnisses am Schulschluss, sofern die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden (§ 40 Abs. 1 SchOG).

 

Aufnahme in die 1. Klasse AHS:



Die Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule setzt voraus, dass die vierte Stufe der Volksschule erfolgreich abgeschlossen wurde und die Beurteilung in Deutsch/Lesen sowie Mathematik fĂĽr die vierte Schulstufe mit „Sehr gut“ oder „Gut“ erfolgte. Sollten o.a. Voraussetzungen nicht gegeben sein und auch die Schulkonferenz der Volksschule feststellen, dass der SchĂĽler diese Voraussetzungen nicht erfĂĽllt, so haben die Aufnahmewerber eine AufnahmeprĂĽfung abzulegen.

 

INFORMATIONEN