BG|BRG Villach St.Martin | Anmeldung fĂĽr die 1. Klassen Schuljahr 2026/27
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Anmeldung fĂĽr die 1. Klassen Schuljahr 2026/27

Information zum Aufnahmeverfahren in eine

1. Klasse im Schuljahr 2026/27

 

Liebe Eltern! Liebe Erziehungsberechtigte!

Wir dürfen Sie mit dieser Information über das Verfahren zur Aufnahme von ordentlichen Schüler:innen nach der Grundschule in unser Gymnasium informieren. Entsprechend der geltenden Aufnahmebestimmungen für Allgemeinbildende Höhere Schulen (AHS) gliedern sich die Abläufe in mehrere Schritte, die im Folgenden näher beschrieben werden. Es besteht bei der Aufnahme an eine AHS freie Schulwahl, unabhängig vom Schulsprengel.

 

Anmeldung


Die Anmeldung für eine 1. Klasse in unserem Gymnasium erfolgt persönlich im Sekretariat der Schule zu den folgenden Terminen:

Datum Uhrzeit
Fr 6.2.2026 10:00 bis 12:00 Uhr
Mo 9.2. – Fr 13.2.2026 täglich von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mo 16.2. – Do 19.2.2026 täglich von 7:30 bis 13:00 Uhr
Fr 20.2.2026 7:30 bis 12:00 Uhr
Mo 23.2. – Do 26.2.2026 täglich von 7:30 bis 13:00 Uhr
Fr 27.2.2026 7:30 bis 12:00 Uhr

 

Zur Anmeldung sind mitzubringen:

  • Schulnachricht der 4. Klasse Volksschule im Original (+ eine Kopie)
  • Jahreszeugnis der 3. Klasse Volksschule (Kopie)
  • Sozialversicherungsnummer, Kopie der Geburtsurkunde, allfällige Namensurkunden, aktueller Meldezettel
  • ausgedrucktes und vollständig ausgefĂĽlltes Anmeldeformular

 

Grundsätzlich kommt der Schulnachricht im Semester mit den jeweiligen Leistungen bei der Aufnahme eine besondere Bedeutung zu. Nach Maßgabe der verfügbaren Plätze wird dann auf Basis der Unterlagen eine schulinterne Reihung vorgenommen. WICHTIG: Der Zeitpunkt der Anmeldung ist für die Reihung und Aufnahme nicht entscheidend!

 

Bei der Anmeldung muss zudem bekanntgegeben werden, ob eine Aufnahme in eine bilinguale Klasse (International Bilingual Class (IBC)) mit Englisch als Arbeitssprache oder in die Alpen-Adria-Klasse gewĂĽnscht wird.

Für diese Sonderzweige muss jeweils als zusätzliches schulautonomes Aufnahmekriterium ein Eignungstest absolviert werden.

 

Vorläufige Schulplatzzuweisung


In weiterer Folge wird dann die vorläufige Schulplatzzuweisung bis 31.3.2026 vorgenommen. Die vorläufige Zuweisung an eine AHS darf nur dann erfolgen, wenn

1. die Semesterschulnachricht in den Pflichtgegenständen Deutsch oder „Mathematik“ keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufweist und
2. noch kein Antrag auf Aufnahme bei einer anderen Schule bereits gestellt wurde.

Die Erziehungsberechtigten werden über das Ergebnis verständigt.

 

Weitere Vorgangsweise bei nicht zugewiesenem vorläufigem Schulplatz:


Jene Schüler:innen, denen aufgrund der oben angeführten Punkte kein Schulplatz zugewiesen werden konnte, können bis 30. April. 2026 Aufnahmeanträge bei jenen Schulen einbringen, an denen noch freie Schulplätze vorhanden sind.

 

EndgĂĽltige Aufnahme:


Die endgültige Aufnahme an die Schule erfolgt für alle vorläufig zugewiesenen Schüler:innen erst

  • nach Abgabe des Jahreszeugnisses mit positiven Beurteilungen am Schulschluss und
  • wenn die Beurteilung in den Pflichtgegenständen Deutsch oder Mathematik ein „Sehr gut“ oder „Gut“ aufweist.
    Bei einer schlechteren Beurteilung als „Gut“ in den Gegenständen Deutsch oder Mathematik ist eine Aufnahme nur
  • mit einem Beschluss der AHS-Eignung durch die Schulkonferenz der Volksschule oder
  • nach positiver Ablegung der AufnahmsprĂĽfung  (Anmeldung erforderlich) an einer AHS in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien möglich.

 

 

Informationen


 

Für allfällige Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung