BG|BRG Villach St.Martin | Anmeldung aus dem Ausland
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Anmeldung aus dem Ausland

Aus dem Ausland kommend gibt es, nach Maßgabe von freien Plätzen, zwei Möglichkeiten der Aufnahme:

1. ordentliche Schülerin/ordentlicher Schüler bei ausreichenden Kenntnissen der Unterrichtssprache Deutsch

2. außerordentliche Schülerin/außerordentlicher Schüler bei nicht ausreichenden Kenntnissen der Unterrichtssprache Deutsch

 

Deutschkenntnisse

Die Deutschkenntnisse werden entweder durch die bisherige Schullaufbahn (z.B. Besuch eines Gymnasiums in Deutschland) oder beim Besuch einer Schule, deren Unterrichtssprache nicht Deutsch war, durch eine Deutschdiagnosetestung zur Sprachstandsfeststellung (MIKAD) mit Prognose festgestellt.

Für die Aufnahme an unsere Schule müssen zumindest elementare Deutschkenntnisse bereits vorhanden sein.

 

Ordentliche Schülerin/Ordentlicher Schüler

Hier erfolgt die Aufnahme je nach vorherig besuchter Schulstufe und Schulart entsprechend den anderen angeführten Anmeldepunkten (Volksschule, Mittelschule, Gymnasium, BHS).

 

Außerordentliche Schülerin/Außerordentlicher Schüler

Sind keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden, um als ordentliche Schülerin/ordentlicher Schüler an unsere Schule aufgenommen zu werden, so besteht die Möglichkeit nach positiver Prognose nach der Deutsch-Testung als außerordentliche Schülerin/außerordentlicher Schüler an unsere Schule aufgenommen zu werden.

Dieser Status kann längstens 2 Jahre beibehalten werden. Bis dahin müssen dann ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sein, um einen weiteren erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen.

Der Besuch eines angebotenen Deutschförderkurses ist verpflichtend. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, auch im privaten Bereich entsprechende weitere Maßnahmen zum Erlernen der deutschen Sprache zu setzen.

 

Notwendige Dokumente

· Anmeldeformular

· Alle Zeugnisse der letzten 2 Jahre

· Geburtsurkunde

· Aktueller Meldezettel

 

International Bilingual Classes / Alpen-Adria-Klasse

Für den Besuch einer unserer Schwerpunktklassen muss darüber hinaus eine Eignungsprüfung abgelegt werden.