BG|BRG St.Martin Abendschule | Unterstützung
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Unterstützung

Finanzielle Hilfen für Studierende

 

Studierendenausweis

Bitte bei den Studienkoordinator:innen beantragen.

Gilt auch als Bibliotheksausweis in der Schulbibliothek. Ermöglicht Ermäßigungen bei diversen Freizeiteinrichtungen, kulturellen Veranstaltungen, Museen, Ausstellungen (auch in anderen Bundesländern), etc.

 

Schulbesuchsbestätigung

Bei den Studienkoordinator:innen beantragen, ein Ausdruck mit einer digitalen Signatur ist derzeit leider rechtlich nicht erlaubt. Mit dieser Bestätigung kann man z.B. bei einigen Zeitungen/Zeitschriften ein verbilligtes Studentenabo erhalten.

 

Microsoft 365 Lizenz

Im Rahmen einer Vereinbarung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit Microsoft ist es für Studierende der höheren Schulen Österreichs möglich, das Softwarepaket Microsoft 365 im aktuellen Schuljahr kostenlos zu nutzen. Für die Freischaltung der Nutzung ist die Übermittlung der jeweiligen personenbezogenen Daten zur Identitätsbekanntgabe an Microsoft notwendig. Das Formular kann hier heruntergeladen und (nur) zu Semesterbeginn abgegeben werden.

 

Freifahrtausweis für Bus/Bahn

Bei den Studienkoordinatoren beantragen.
Ermöglicht Freifahrten für die Strecke Wohnort – Schule.
Für Studierende, die zu Beginn des Schuljahres das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Schulbeihilfe des Bundes (1. bis 8. Semester)

Diese Beihilfe können Studierende während des gesamten Zeitraumes, in dem sie das Abendgymnasium besuchen, erhalten.
Voraussetzungen:

Österreichische Staatsbürgerschaft (Sonderregelungen für AusländerInnen mit Lebensmittelpunkt in Österreich)

Notendurchschnitt der Pflichtgegenstände: mind. 2,9 (Für Einsteiger wird das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule herangezogen )

Das Semester muss zum 1. Mal besucht werden, d.h. bei Wiederholung kann kein Stipendium für dieses Semester beantragt werden.

Berufstätigkeit mit einem Verdienst von mindestens 606.-€ netto im Monat (inkl. Sonderzahlungen), d.h. der/die Studierende muss sich selbst zur Gänze erhalten.

Für die Berechnung wird jeweils der Verdienst des vor der Antragstellung liegenden Jahres (d.h. Jahreslohnzettel oder Einkommenssteuerbescheid des vergangenen .Jahres) herangezogen.

Ohne Berufstätigkeit wird das Einkommen der Familie, in der der Studierende lebt herangezogen.

Altersgrenze: Der Schulbesuch muss vor dem 30. Lebensjahr begonnen worden sein.

Ausnahme: bei Studierenden. die sich länger als 4 Jahre selbst erhalten haben und solchen mit Kindern, kann diese Frist bis zum Alter von maximal 35 Jahren verlängert werden.

 

Besondere Schulbeihilfe des Bundes (für das 8. Semester)

Diese Beihilfe erhalten Studierende maximal 6 Monate lang (aber auch kürzer) vor dem Termin der mündlichen Reifeprüfung. Die Gesamtzeit von 6 Monaten kann auch geteilt werden (z.B. 1 Monat zur Vorbereitung auf eine vorgezogene Reifeprüfung im 8. Semester und die restlichen 5 Monate vor der Matura)
Voraussetzungen:

Österreichische Staatsbürgerschaft (Sonderregelungen für Ausländer:innen mit Lebensmittelpunkt in Österreich)

Mindestens 1-jährige Berufstätigkeit mit einem Verdienst von mindestens 606.- € netto im Monat (inkl. Sonderzahlungen). d.h. die Studierenden müssen sich selbst zur Gänze erhalten haben.

Beurlaubung gegen Entfall der Bezüge (Karenz) oder nachweisliche Einstellung der Berufstätigkeit (Kündigung). Während dieser Zeit darf keine (auch keine geringfügige) Berufstätigkeit ausgeübt werden. Werden zusätzlich Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen, so vermindert dies den Betrag der besonderen Schulbeihilfe in diesem Zeitraum.