BG|BRG St.Martin Abendschule | Regeln Studienablauf
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Regeln Studienablauf

Regeln für den Studienablauf

 


Seit 1. März 1997 gilt das neue Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige (kurz SchUG-BKV), das Studierenden und Lehrern mehr Autonomie und Eigenverantwortung überlässt. Mit Beginn des Sommersemesters 2023/24 werden die folgenden Regelungen schulweit in allen Modulen als Pilotierung umgesetzt und danach in der Schulgemeinschaft evaluiert.

 

Aufnahme in die Schule

  • Alle Zeugnisse der bisherigen Ausbildung und das Anmeldeformular (online, PDF-Datei oder Ausdruck) werden der Studienkoordination vorgelegt
  • Anrechnung pro Fach entsprechend den folgenden Regeln:
    • AHS: 1 Jahr entspricht 2 Modulen bei Schularbeitsfächern, in anderen Fächern entsprechend dem Lehrplan in Rücksprache mit den Lehrpersonen
    • BHS und Fachschulen: Leitfaden für Schularbeitsfächer wird von Fachlehrkräften erstellt und angewendet, grundsätzlich gilt dabei: Die ersten beiden Jahre einer berufsbildenden Schule werden bei uns an der AHS für das erste Jahr angerechnet, d.h. Einstieg in 3AA, danach: ein Jahr entspricht 2 (weiteren) Semestern; in anderen Fächern entsprechend dem Lehrplan in Rücksprache mit den jeweiligen Lehrkräften
    • Anrechnungen/Befreiungen werden in Sokrates eingetragen
  • Folgende Zugänge werden vom IT-Manager ausgegeben:
    • Sokrates-Studierendenmodul
    • Schulnetzwerk (Moodle, Mail, PCs, Drucker, WLAN), vgl. IT-Services auf der Homepage
      die Kommunikation mit Studierenden erfolgt ab jetzt über die Schulmailadresse (diese muss regelmäßig abgerufen bzw. weitergeleitet werden)
    • Microsoft 365 Account (mit Anmeldeformular)

 

Einstufungsprozess bei unklaren Situationen

  • Fachlehrkräfte entscheiden aufgrund der vorliegenden Zeugnisse/Zertifikate ODER
  • eine offizielle Einstufungsprüfung bei Schularbeitsfächern bzw. Modulprüfung (beide können nicht wiederholt werden) auf Antrag der Studierenden bei der Studienkoordination/Direktion innerhalb eines Monats nach Schuleintritt ODER
  • eine Befreiung (und damit Höherstufung) über ein Modul kann von einer Lehrkraft jederzeit im Rahmen des Unterrichts vorgenommen werden und wird der Studienkoordination gemeldet

Eine Einstufung in ein höheres Modul führt automatisch zur Befreiung in allen darunter liegenden Modulen dieses Unterrichtsfachs und führt zu einer (dokumentierten) Note für dieses Modul. Eine Modulprüfung kann immer nur über ein einzelnes Modul erfolgen, das nicht besucht wurde, und ist somit eine Note und keine Befreiung für darunterliegende Module.

 

Modulbuchungen

  • Alle Modulbuchungen müssen von den Studierenden im Sokrates-Studierendenmodul selbst vorgenommen werden. Diese Modulbuchungen werden auch vom Finanzamt für Schulbesuchsbestätigungen herangezogen und die Buchungen sind für eine Benotung durch die Lehrkräfte in Sokrates nötig, d.h. ohne Buchung keine Note.
  • Für eine Beurteilung wird in allen Modulen eine Anwesenheit von mind. 75 % vorausgesetzt, andernfalls wird das Modul nicht beurteilt.
  • Bei Überschneidungen im Stundenplan (bei einem Einstieg in ein höheres Semester) kann entweder eines der Module durch eine Modul- bzw. Einstufungsprüfung abgeschlossen werden ODER das Modul wird zwar gebucht aber nicht besucht (d.h. am Ende des Semesters nicht beurteilt) und kann dann durch ein Kolloquium in einem Folgesemester positiv abgeschlossen werden.
  • Modulprüfungen sind nur für Module vorgesehen, die in der Stundentafel unterhalb des Einstiegssemesters liegen, Befreiungen/Höherstufungen durch Lehrkräfte sind aber jederzeit möglich. Eine Wiederholung von Modulprüfungen ist nicht zulässig, nach einer (negativen) Beurteilung kann das Modul im selben Semester nicht mehr gebucht bzw. besucht werden, erst im Folgesemester.

 

Beurteilung

  • Studierende haben das Recht, auf ihr Verlangen hin jederzeit über ihren Leistungsstand informiert zu werden.
  • Wenn eine sichere Beurteilung nicht möglich ist, kann innerhalb der letzten zwei Wochen des Semesters eine Leistungsfeststellung (z.B. “Sammeltermin”) angeordnet werden, treten Studierende zu dieser Leistungsfeststellung nicht an, so sind sie in diesem Modul nicht zu beurteilen. Diese Leistungsfeststellung ersetzt nicht die Anwesenheit von mind. 75 %.
  • Auf Wunsch der Studierenden ist in jedem Modul eine Leistungsfeststellung durchzuführen („Wunschprüfung“). Das Ansuchen ist bei der unterrichtenden Lehrperson und so zeitgerecht zu stellen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist.
  • Ein Modul darf nur zweimal besucht werden und pro Modul sind zwei Kolloquien möglich. Ausnahmen können nur von der Schulleitung genehmigt werden.
  • Module, die mit einem Nicht genügend oder “nicht beurteilt” abgeschlossen wurden (d.h. gebucht bzw. besucht wurden), können in einem Folgesemester durch ein Kolloquium positiv abgeschlossen werden. Pro Modul müssen zumindest zwei Termine für Kolloquien angeboten werden, diese werden im Kalendarium auf der Homepage veröffentlicht. Die Studierenden müssen sich bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungsdatum schriftlich bei der jeweiligen Lehrkraft anmelden und dürfen pro Semester nur einmal pro Modul zu einem Kolloquium antreten. Kolloquien sind laut SchUG-BKV in Fächern ohne Schularbeiten mündlich und dauern max. 30 Minuten, in Schularbeitsfächern gibt es immer einen schriftlichen und mündlichen Teil. Studierende oder Lehrkräfte können als Zuhörer an Kolloquien teilnehmen.
  • Das nächsthöhere Modul darf auch besucht werden, wenn das aktuelle Modul mit einem Nicht genügend oder nicht beurteilt wurde.

 

Reifeprüfung

  • Wenn alle Module der Stundentafel positiv absolviert wurden, sind Studierende im Haupttermin der Reifeprüfung zugelassen und können somit die Reifeprüfung komplett ablegen.
  • Zu vorgezogenen Reifeprüfungen (schriftlich und/oder mündlich) können Studierende nur antreten, wenn sie das Modul in diesem Semester besucht und positiv abgeschlossen haben und alle darunter liegenden Module des Unterrichtsfachs positiv beurteilt wurden.
  • Ein bereits positives Modul darf in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft erneut besucht werden, um die Note auszubessern oder um zu einer vorgezogenen Reifeprüfung antreten zu können.
  • Die letzte Teilprüfung der Reifeprüfung (auch VWA) darf erst stattfinden, wenn sämtliche Module der Stundentafel positiv abgeschlossen wurden.

 

Beendigung des Schulbesuchs

  • Mit dem Ende eines Halbjahres, wenn in diesem und in dem vorangegangenen Halbjahr nicht Module im Mindestausmaß von 10 Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurden, sofern dies nicht auf rücksichtswürdige Gründe zurückzuführen ist. Diese sind rechtzeitig der Studienkoordination bekannt zu geben.
  • Wenn Studierende länger als zwei Wochen ununterbrochen dem gesamten Unterricht fernbleiben, ohne das Fernbleiben zu begründen, sind sie schriftlich aufzufordern, innerhalb von zwei Wochen das Fernbleiben zu rechtfertigen und eine Erklärung darüber abzugeben, ob sie Studierende der Schule bleiben wollen. Bleibt dies aus, endet der Schulbesuch.