Regeln für den Studienablauf
Seit 1. März 1997 gilt das aktuelle Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige (kurz SchUG-BKV), das Studierenden und Lehrern mehr Autonomie und Eigenverantwortung überlässt. Mit Beginn des Wintersemesters 2026/27 gelten die folgenden in der Schulgemeinschaft angepassten Regelungen schulweit in allen Modulen.
Aufnahme in die Schule
- Alle Zeugnisse der bisherigen Ausbildung und das Anmeldeformular (online, PDF-Datei oder Ausdruck) und eine Geburtsurkunde (oder Reisepass) zur Prüfung der Namensübereinstimmung auf Zeugnissen werden der Studienkoordination vorgelegt
- Anrechnung pro Fach entsprechend den folgenden grundsätzlichen Regeln:
- AHS: 1 Jahr entspricht 2 Modulen bei Schularbeitsfächern, in anderen Fächern entsprechend dem Lehrplan in Rücksprache mit den Lehrpersonen
- BHS und Fachschulen: Leitfaden für Schularbeitsfächer wird von Fachlehrkräften erstellt und angewendet, grundsätzlich gilt dabei: Die ersten beiden Jahre einer berufsbildenden Schule werden bei uns an der AHS für das erste Jahr angerechnet, d.h. Einstieg in 3AA, danach: ein Jahr entspricht 2 (weiteren) Semestern; in anderen Fächern entsprechend dem Lehrplan in Rücksprache mit den jeweiligen Lehrkräften
- Anrechnungen/Befreiungen werden in Sokrates eingetragen
- Folgende Zugänge werden vom IT-Manager ausgegeben:
- Sokrates-Studierendenmodul
- Microsoft 365 Account (Office-Software, Outlook-Schulmailadresse, Moodle-Lernplattform, WebUntis-Stundenplan, Drucker-Zugang, WLAN-Zugang)
die Kommunikation mit Studierenden erfolgt ab jetzt über die Schulmailadresse (diese muss regelmäßig abgerufen bzw. weitergeleitet werden) - der Zugang zum Bildungsportal für Schulbesuchsbestätigungen und Zeugnisse erfolgt über die ID-Austria oder über ein selbst aktiviertes Konto mit der Schulmailadresse
- ein Studierendenausweis im Kartenformat kann zu Schulbeginn im Wintersemester bei den Studienkoordinatoren beantragt werden, die edu.card kann selbst aktiviert werden
- die Formulare für Schülerbeihilfe in Papierform sind pro Semester bei den Studienkoordinatoren oder online zu bekommen
- die Formulare für Freifahrt sind aktuell nur in Papierform pro Semester bei den Studienkoordinatoren zu bekommen
Einstufung
§ 5/3 Aufnahmsbewerber in ein weiterführendes Semester sind innerhalb einer vom Schulleiter nach Anhörung des Studierenden festzusetzenden Frist zu einer Einstufungsprüfung über den Lehrstoff sämtlicher Module über Pflichtgegenstände der vorhergehenden Semester der betreffenden Ausbildung zuzulassen. Die Ablegung von Einstufungsprüfungen kann insoweit entfallen, als der Studierende nachweist, dass er die Lerninhalte der betreffenden Module erfüllt. Der Nachweis kann erfolgen:
(1) bei Modulen über lehrplanmäßig abgeschlossene Pflichtgegenstände durch die Vorlage eines Zeugnisses einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule oder eines Externistenprüfungszeugnisses und
(2) bei Modulen über lehrplanmäßig nicht abgeschlossene Pflichtgegenstände auch durch entsprechende Leistungen im Rahmen des Unterrichtes.
Ablauf: Bis Ende des Einstiegssemesters (Zeugnisdatum) müssen Zeugnisse vorliegen oder die Lehrkraft die Befreiung melden; eine Einstufungsprüfung bewirkt eine Befreiung in allen Modulen des Fachs in den vorhergehenden Semestern. Spätere Befreiungen sind nicht vorgesehen, auch ein Modulbesuch mit Beurteilung nach Befreiung ist nicht vorgesehen.
Modulbuchungen
- Alle Modulbuchungen müssen von den Studierenden im Sokrates-Studierendenmodul innerhalb des ersten Monats des Semesters selbst vorgenommen werden. Diese Modulbuchungen werden auch vom Finanzamt für Schulbesuchsbestätigungen (können über das Bildungsportal angefordert werden) herangezogen und die Buchungen sind für eine Benotung durch die Lehrkräfte in Sokrates nötig, d.h. ohne Buchung keine Note.
- Die jeweiligen Leistungsbeurteilungskriterien sind fächerspezifisch unterschiedlich und werden von den jeweiligen Fachgruppen definiert und von den Lehrkräften im Unterricht bekannt gegeben. Das gilt auch für Kolloquien und Modulprüfungen.
- Bei Überschneidungen im Stundenplan (bei einem Einstieg in ein höheres Semester) kann entweder eines der Module durch eine Modul- bzw. Einstufungsprüfung abgeschlossen werden ODER das Modul wird zwar gebucht aber nicht besucht (d.h. am Ende des Semesters nicht beurteilt) und kann dann durch ein Kolloquium in einem Folgesemester positiv abgeschlossen werden. Mehr als 2 Überschneidungen sind lerntechnisch üblicherweise sehr schwer zu schaffen und nicht zu empfehlen.
- Das nächsthöhere Modul darf auch besucht werden, wenn das aktuelle Modul mit einem Nicht genügend oder nicht beurteilt wurde.
- Modulprüfungen sind nur für Module vorgesehen, die in der Stundentafel unterhalb des Einstiegssemesters liegen. Nach einer (negativen) Beurteilung kann das Modul im selben Semester nicht mehr gebucht bzw. besucht werden, erst im Folgesemester.
- Der individuelle Stundenplan in WebUntis ergibt sich aus den Gruppen, die die Lehrkräfte in WebUntis eintragen, dort wird auch die Anwesenheit erfasst.
- Anmeldungen zu Kolloquien und Modulprüfungen bitte schriftlich bis spätestens eine Woche vor der Prüfung, bitte bei Nichtteilnahme an angemeldeten Terminen absagen und mit der Lehrkraft kommunizieren.
Beurteilung
§ 20 (1) Die Beurteilung der Leistungen der Studierenden erfolgt durch den unterrichtenden Lehrer. (2) Maßstab für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen des Lehrplanes unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand des Unterrichtes.
§ 21 (1) Die Beurteilung der Leistungen eines Studierenden in einem Modul erfolgt durch den Lehrer des betreffenden Moduls unter Zugrundelegung aller im betreffenden Modul erbrachten Leistungen.
(2) Wenn der Lehrer eine sichere Leistungsbeurteilung nicht treffen kann, so hat er spätestens innerhalb der letzten zwei Wochen des Halbjahres eine Leistungsfeststellung (§ 19) anzuordnen. Tritt der Studierende zu dieser Leistungsfeststellung nicht an, so ist er in diesem Modul nicht zu beurteilen.
(3) Auf Wunsch des Studierenden ist in jedem Modul eine Leistungsfeststellung (§ 19) durchzuführen. Das Ansuchen ist so zeitgerecht zu stellen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist.
§ 28 (1) Ein nicht erfolgreich abgeschlossenes Modul darf auf Antrag höchstens ein Mal in einem weiteren Halbjahr besucht werden. Werden die Leistungen in diesem Modul nach dessen Wiederholung nicht oder mit „Nicht genügend“ beurteilt, so entfällt die zweite Wiederholungsmöglichkeit eines allenfalls negativ beurteilten Kolloquiums.
Ablauf: Bisher wurden nicht alle Module in jedem Semester angeboten, da wir insgesamt zu wenige Studierende haben, um alle Module anzubieten. NEU: Das jeweils letzte Modul z.B. D8 oder GWB2 ist ab dem Wintersemester 2026/27 in jedem Semester buchbar und wird entweder als regulärer Unterricht (wie bisher) oder als reiner Prüfungstermin (ohne Unterrichtsstunden) angeboten. Damit gibt es auch im Wintersemester immer eine 8AA und damit können in jedem Semester alle Fächer vorgezogen (im Sommertermin oder Wintertermin aber nie im Herbsttermin) maturiert werden. Nur ein Prüfungstermin pro Semester, Prüfungslänge und -anforderung (Schularbeit, Test, etc.) gleichwertig zum regulären Besuch (keine leichtere Alternative). WEITERHIN: Wunschprüfungen und Sammeltermine werden bei Modulen mit regulären Unterricht angeboten, eine Beurteilung mit Nicht genügend (5) setzt Unterrichtsbesuch und alle Tests/Schularbeiten voraus.
Kolloquien
§ 23 (1) Jeder Studierende, der in einem oder in mehreren Modulen nicht oder mit „Nicht genügend“ beurteilt wurde, ist berechtigt, in diesen Modulen außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichtes ein Kolloquium abzulegen.
(2) Prüfer ist der das Modul zuletzt unterrichtende Lehrer oder im Verhinderungsfall ein vom Schulleiter (bei Abteilungsgliederung an berufsbildenden Schulen vom Abteilungsvorstand) zu bestellender fachkundiger Lehrer.
(3) Die Prüfungstermine für Kolloquien sind auf Antrag des Studierenden vom Prüfer anzuberaumen. Einem Terminwunsch ist nach Möglichkeit zu entsprechen.
(4) Die Aufgabenstellungen sowie die Prüfungsformen sind durch den Prüfer (die Prüfer) festzusetzen, wobei die Form der schriftlichen Prüfung neben der mündlichen Prüfung nur im Fall lehrplanmäßig vorgesehener Schularbeiten zulässig ist.
(5) Das Kolloquium hat den Lehrstoff des betreffenden Unterrichtsgegenstandes für den Zeitraum, auf den sich das Kolloquium bezieht, zu umfassen.
Ablauf: Nur nach einem Modulbesuch (inkl. den „neuen Prüfungstermin-Modulen“) möglich, d.h. nach dem Zeugnis und nur einmal pro Semester und Fach. Schulintern auf max. 30 Minuten und bei Schularbeitsfächern schriftlich festgesetzt, schulintern auf (zumindest) 2 Termine pro Semester geeinigt. Keine Prüfer:innenwahl möglich, immer gesamter Semesterstoff, eine Wiederholung möglich.
Modulprüfungen
§ 23 Über einzelne Module kann auf Antrag des Studierenden auch ohne Besuch des Moduls bis zum Ende des Halbjahres, welches von seiner Zahl dem vorletzten Semester der Ausbildung entspricht, eine Modulprüfung abgelegt werden. Prüfer ist ein vom Schulleiter (bei Abteilungsgliederung an berufsbildenden Schulen vom Abteilungsvorstand) zu bestellender fachkundiger Lehrer. § 23 Abs. 3 bis 6, 8 und 9 finden Anwendung. Eine Wiederholung von Modulprüfungen ist nicht zulässig.
Ablauf: Modulprüfungen sind für das höchste Modul z.B. D8 oder GWB2 nicht zulässig, deshalb gibt jetzt die „neuen Prüfungstermin-Module“, für alle niedrigere Module ist weiterhin nur ein Antritt pro Laufbahn möglich, danach muss das Modul gebucht/besucht werden (bitte auch selbst vermerken, damit jemand nicht nach der Modulprüfung zum Kolloquium antritt). Inhaltlich ist eine Modulprüfung wie ein Kolloquium der gesamte Semesterstoff, bei Schularbeitsfächern natürlich auch schriftlich.
Reifeprüfung
- Wenn alle Module der Stundentafel positiv absolviert wurden, sind Studierende im Haupttermin der Reifeprüfung zugelassen und können somit die Reifeprüfung komplett ablegen.
- Zu vorgezogenen Teilprüfungen (schriftlich und/oder mündlich) können Studierende nur antreten, wenn sie das Modul in diesem Semester besucht und positiv abgeschlossen haben und alle darunter liegenden Module des Unterrichtsfachs positiv beurteilt wurden.
- Auch VWAs bzw. Abschließende Arbeiten können als vorgezogene Teilprüfung abgelegt werden.
- Ein bereits positives Modul darf in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft erneut besucht werden, um die Note auszubessern oder um zu einer vorgezogenen Reifeprüfung antreten zu können.
- Die letzte Teilprüfung der Reifeprüfung (inkl. ABA) darf erst stattfinden, wenn sämtliche Module der Stundentafel positiv abgeschlossen wurden (das ist dann der Haupttermin der Reifeprüfung).
- Die Anmeldung zu jedem Reifeprüfungstermin (Sommer-, Herbst- und Wintertermin) muss mindestens eine Woche vor dem Beginn der schriftlichen Klausuren mittels Formular bei den Studienkoordinatoren erfolgen (siehe Termin im Kalendarium)
- Eine Anmeldung ist auch für ABA und Wiederholungen von Prüfungen bzw. Klausuren nötig, die Anmeldung zu vorgezogenen mündlichen Reifeprüfungen aus Nichtschularbeitsfächern muss bis spätestens eine Woche vor der Prüfung (zu Semesterende) erfolgen.
- Eine Wiederholung einer (versäumten) vorgezogenen Reifeprüfung ist nicht möglich (außer bei erneutem Modulbesuch).
§35/3 Im Rahmen der abschließenden Prüfung können einzelne Teilprüfungen der Klausurprüfung bzw. der mündlichen Prüfung auf Antrag des oder der Studierenden vor dem Prüfungstermin der erstmaligen Zulassung zur Hauptprüfung (Abs. 2 Z 3) abgelegt werden (vorgezogene Teilprüfungen), wenn
(1) die entsprechenden, lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände positiv abgeschlossen sind oder
(2) in den betreffenden Unterrichtsgegenständen Modulprüfungen gemäß § 23a erfolgreich absolviert wurden.
Ablauf: Die Reihenfolge des Besuchs der Module ist egal, nach Kolloquien ist aber keine vorgezogene Teilprüfung möglich, zum Herbsttermin auch nicht. Im Herbst gibt es somit nur Haupttermine (Anmeldeschluss ist dafür der erste Unterrichtstag, d.h. keine Kolloquien im Herbst für die Maturazulassung mehr möglich).
