Elternverein BG|BRG St.Martin | Schulgemeinschaft
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Schulgemeinschaft

 

Die Schulgemeinschaft ist die Gemeinschaft aller Lehrer, aller Schüler und deren Eltern an einer Schule. Der Elternverein (EV) besteht aus allen Eltern einer Schule, die durch Einzahlung des Beitrages Mitglied geworden sind. An unserem Gymnasium sind dies nahezu 100%. Der Vorstand des EV besteht aus derzeit 11 Personen. In diesem Gremium werden alle Themen, die an uns herangetragen werden, diskutiert und Entscheidungen getroffen. In der Folge werden diese zum Teil im SGA (=Schulgemeinschaftsausschuss) vorgebracht.

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein Gremium von 3 Lehrern, 3 Schülern und 3 Eltern. Vorsitzender ist der Direktor der Schule. Von ihm wird zur SGA-Sitzung einberufen. Die Schulgemeinschaft soll der Förderung des Unterrichtsertrages sowie der Verbesserung des Schulklimas dienen.

Als Ansprechpartner für verschiedene Veranstaltungen treten wir an die Klassenelternvertreter bzw. -stellvertreter heran, die dann die Eltern in ihrer Klasse weiter informieren.

 Für Klassenelternvertreter und -stellvertreter der Unterstufe bieten wir im 2. Semester einen Informationsabend an, an dem sowohl Erfahrungen ausgetauscht als auch Fragen an uns bzw. an Frau Dir. Errath gestellt werden können.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass mit Maturanten und Schulabgängern auch Eltern aus dem EV ausscheiden und wir auf Ihre Mitarbeit im EV hoffen, ja angewiesen sind. Nur mit genug “Aktiven” können wir weiterhin so tatkräftig sein.

Übersicht

SGA – Schulgemeinschaftsausschuss

  • 3 Lehrer, 3 Schüler, 3 Eltern, Direktorin ist Vorsitzende
  • Gewählte Vertreter entscheiden u. beraten über im SchUG genau definierte Punkte und können so wesentliche Bereiche direkt beeinflussen. Die Beschlüsse des SGA sind bindend.

EV-Vorstand, Ausschuss

  • wird von den Eltern einer Schule in der Jahreshauptversammlung gewählt.
  • Davon werden 3 Eltern in den SGA entsendet.

Klassenelternvertreter /-stellvertreter

  • gehören nicht automatisch dem EV Ausschuss an, sie dienen dem EV jedoch als “Sprachrohr”, um den Klasseneltern Informationen zukommen zu lassen und umgekehrt.

Elternverein (EV)

  • besteht aus allen Eltern einer Schule, die den EV-Beitrag zahlen.

Schulgemeinschaft

  • alle Lehrer, alle Schüler und deren Eltern an der Schule. Die Zusammenarbeit dient der Förderung des Unterrichtsertrages bzw. der Verbesserung des Schulklimas.