Elternverein BG|BRG St.Martin | SGA – Aufgaben
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SGA – Aufgaben

Dem Schulgemeinschaftsausschuss obliegen:

die Entscheidung über

  • die Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen (bezüglich Kosten)
  • schulbezogene Veranstaltungen (z.B.: sportliche Wettkämpfe, Theaterfahrten), das sind Veranstaltungen, die auf einem lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen und außerhalb der Schulzeit stattfinden
  • die Durchführung und Terminfestlegung von Elternsprechtagen
  • die Hausordnung
  • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
  • Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
  • schulautonome Schulzeitregelungen (z.B. 5-Tage-Woche, schulautonome Tage)

 die Beratung über

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
  • die Wahl von Unterrichtsmitteln
  • die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule