3 VertreterInnen der LehrerInnen (3 StellvertreterInnen)
3 VertreterInnen der Eltern (3 StellvertreterInnen)
3 VertreterInnen der SchülerInnen (3 StellvertreterInnen)
Die Wahlen zum SGA werden unter der Leitung der Schulleiterin durchgeführt und finden in den ersten 3 Monaten eines jeden Schuljahres statt. Die VertreterInnen der Erziehungsberechtigten werden vom Elternverein entsendet.
Die Einberufung des SGA erfolgt durch die Schulleiterin. Ein Drittel der Mitglieder des SGA kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Jedes Schuljahr haben mindestens zwei Sitzungen, die erste davon innerhalb von zwei Wochen nach der Bestellung der LehrerInnen-, SchülerInnen- und Elternvertreter für das laufende Schuljahr, stattzufinden.
Beschlussfähigkeit des SGA
die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme und mindestens je ein Mitglied der im Ausschuss vertretenen Gruppen (LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern)
die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen
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