die Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen (bezüglich Kosten)
schulbezogene Veranstaltungen (z.B.: sportliche Wettkämpfe, Theaterfahrten), das sind Veranstaltungen, die auf einem lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen und außerhalb der Schulzeit stattfinden
die Durchführung und Terminfestlegung von Elternsprechtagen
die Hausordnung
die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind
die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
Baumaßnahmen im Bereich der Schule
Dem SGA gehören an:
die Schulleiterin (Vorsitzende)
mit beschließender Stimme
3 VertreterInnen der LehrerInnen (3 StellvertreterInnen)
3 VertreterInnen der Eltern (3 StellvertreterInnen)
3 VertreterInnen der SchülerInnen (3 StellvertreterInnen)
Die Wahlen werden unter der Leitung der Schulleiterin durchgeführt und finden in den ersten 3 Monaten eines jeden Schuljahres statt. Die VertreterInnen der Erziehungsberechtigten werden vom Elternverein entsendet.
Die Einberufung des SGA erfolgt durch die Schulleiterin. Ein Drittel der Mitglieder des SGA kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Jedes Schuljahr haben mindestens zwei Sitzungen, die erste davon innerhalb von zwei Wochen nach der Bestellung der LehrerInnen-, SchülerInnen- und Elternvertreter für das laufende Schuljahr, stattzufinden.
Beschlussfähigkeit des SGA
die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme und mindestens je ein Mitglied der im Ausschuss vertretenen Gruppen (LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern)
die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OK