Elternverein BG|BRG St.Martin | SGA-Ausschuss
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SGA-Ausschuss

Dem Schulgemeinschaftsausschuss obliegen:

die Entscheidung insbesondere über

  • die Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen (bezüglich Kosten)
  • schulbezogene Veranstaltungen (z.B.: sportliche Wettkämpfe, Theaterfahrten), das sind Veranstaltungen, die auf einem lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen und außerhalb der Schulzeit stattfinden
  • die Durchführung und Terminfestlegung von Elternsprechtagen
  • die Hausordnung
  • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
  • Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
  • schulautonome Schulzeitregelungen (z.B. 5-Tage-Woche, schulautonome Tage)

 die Beratung insbesondere über

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
  • die Wahl von Unterrichtsmitteln
  • die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule

Dem SGA gehören an:

  • die Schulleiterin (Vorsitzende)

mit beschließender Stimme

  • 3 VertreterInnen der LehrerInnen (3 StellvertreterInnen)
  • 3 VertreterInnen der Eltern (3 StellvertreterInnen)
  • 3 VertreterInnen der SchülerInnen (3 StellvertreterInnen)

Die Wahlen werden unter der Leitung der Schulleiterin durchgeführt und finden in den ersten 3 Monaten eines jeden Schuljahres statt. Die VertreterInnen der Erziehungsberechtigten werden vom Elternverein entsendet.
Die Einberufung des SGA erfolgt durch die Schulleiterin. Ein Drittel der Mitglieder des SGA kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.

Jedes Schuljahr haben mindestens zwei Sitzungen, die erste davon innerhalb von zwei Wochen nach der Bestellung der LehrerInnen-, SchülerInnen- und Elternvertreter für das laufende Schuljahr, stattzufinden.

Beschlussfähigkeit des SGA

  • die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme und mindestens je ein Mitglied der im Ausschuss vertretenen Gruppen (LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern)
  • die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen