{"id":48,"date":"2015-12-10T13:51:42","date_gmt":"2015-12-10T12:51:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.it-gymnasium.at\/abendschule\/?page_id=48"},"modified":"2025-06-11T15:56:11","modified_gmt":"2025-06-11T13:56:11","slug":"b-schug","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.it-gymnasium.at\/abendschule\/b-schug\/","title":{"rendered":"Regeln Studienablauf"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row css_animation=&#8220;&#8220; row_type=&#8220;row&#8220; use_row_as_full_screen_section=&#8220;no&#8220; type=&#8220;full_width&#8220; angled_section=&#8220;no&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; background_image_as_pattern=&#8220;without_pattern&#8220;][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<div class=\"csc-header csc-header-n1\">\n<h1 class=\"csc-firstHeader\">Regeln f\u00fcr den Studienablauf<\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<p><!-- Header: [end] --><br \/>\n<!-- Text: [begin] --><\/p>\n<p class=\"bodytext\">Seit 1. M\u00e4rz 1997 gilt das aktuelle <a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10010057\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Schulunterrichtsgesetz f\u00fcr Berufst\u00e4tige<\/strong><\/a>\u00a0(kurz <strong>SchUG-BKV<\/strong>), das Studierenden und Lehrern mehr Autonomie und Eigenverantwortung \u00fcberl\u00e4sst. Mit Beginn des Wintersemesters 2025\/26 gelten die folgenden angepassten Regelungen schulweit in allen Modulen, diese werden wieder in der Schulgemeinschaft evaluiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>Aufnahme in die Schule<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li>Alle Zeugnisse der bisherigen Ausbildung und das <strong>Anmeldeformular<\/strong> (<a href=\"https:\/\/www.it-gymnasium.at\/abendschule\/\">online<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.it-gymnasium.at\/abendschule\/downloads\/\">PDF-Datei<\/a> oder Ausdruck) und eine <strong>Geburtsurkunde<\/strong> (oder Reisepass) zur Pr\u00fcfung der Namens\u00fcbereinstimmung auf Zeugnissen werden der Studienkoordination vorgelegt<\/li>\n<li>Anrechnung pro Fach entsprechend den folgenden grunds\u00e4tzlichen Regeln:\n<ul>\n<li>AHS: 1 Jahr entspricht 2 Modulen bei Schularbeitsf\u00e4chern, in anderen F\u00e4chern entsprechend dem <a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10008568&amp;Artikel=&amp;Paragraf=&amp;Anlage=4&amp;Uebergangsrecht=\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lehrplan<\/a> in R\u00fccksprache mit den Lehrpersonen<\/li>\n<li>BHS und Fachschulen: Leitfaden f\u00fcr Schularbeitsf\u00e4cher wird von Fachlehrkr\u00e4ften erstellt und angewendet, grunds\u00e4tzlich gilt dabei: Die ersten beiden Jahre einer berufsbildenden Schule werden bei uns an der AHS f\u00fcr das erste Jahr angerechnet, d.h. Einstieg in 3AA, danach: ein Jahr entspricht 2 (weiteren) Semestern; in anderen F\u00e4chern entsprechend dem <a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10008568&amp;Artikel=&amp;Paragraf=&amp;Anlage=4&amp;Uebergangsrecht=\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lehrplan<\/a> in R\u00fccksprache mit den jeweiligen Lehrkr\u00e4ften<\/li>\n<li>Anrechnungen\/Befreiungen werden in <a href=\"https:\/\/www.sokrates-bund.at\/SOKSSM\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sokrates<\/a> eingetragen<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Folgende Zug\u00e4nge werden vom <a href=\"https:\/\/www.it-gymnasium.at\/abendschule\/campus\/verwaltung\/\">IT-Manager<\/a> ausgegeben:\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.sokrates-bund.at\/SOKSSM\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sokrates-Studierendenmodul<\/a><\/li>\n<li>Microsoft 365 Account (Office-Software, Outlook-Schulmailadresse, Moodle-Lernplattform, WebUntis-Stundenplan)<\/li>\n<li>Schulnetzwerk (PCs, Drucker, WLAN), vgl. IT-Services auf der Homepage<br \/>\ndie Kommunikation mit Studierenden erfolgt ab jetzt \u00fcber die Schulmailadresse (diese muss regelm\u00e4\u00dfig abgerufen bzw. weitergeleitet werden)<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>Einstufungsprozess bei unklaren Situationen<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li>Fachlehrkr\u00e4fte entscheiden aufgrund der vorliegenden Zeugnisse\/Zertifikate <strong>ODER<\/strong><\/li>\n<li>eine offizielle Einstufungspr\u00fcfung bei Schularbeitsf\u00e4chern bzw. Modulpr\u00fcfung (beide k\u00f6nnen <strong>nicht wiederholt<\/strong> werden) auf Antrag der Studierenden bei der Studienkoordination <strong>innerhalb eines Monats<\/strong> nach Schuleintritt <strong>ODER<\/strong><\/li>\n<li>eine Befreiung (und damit <strong>H\u00f6herstufung<\/strong>) \u00fcber ein Modul kann von einer Lehrkraft jederzeit im Rahmen des Unterrichts vorgenommen werden und wird der Studienkoordination gemeldet<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine Einstufung in ein h\u00f6heres Modul f\u00fchrt automatisch zur Befreiung in allen darunter liegenden Modulen dieses Unterrichtsfachs und f\u00fchrt zu einer (dokumentierten) Note f\u00fcr dieses Modul. Eine Modulpr\u00fcfung kann immer nur \u00fcber ein einzelnes Modul erfolgen, das nicht besucht wurde, und ist somit eine Note und keine Befreiung f\u00fcr darunterliegende Module.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>Modulbuchungen<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li>Alle <strong>Modulbuchungen<\/strong> m\u00fcssen von den Studierenden im <a href=\"https:\/\/www.sokrates-bund.at\/SOKSSM\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sokrates-Studierendenmodul<\/a> <strong>innerhalb des ersten Monats des Semesters<\/strong>\u00a0selbst vorgenommen werden. Diese Modulbuchungen werden auch vom Finanzamt f\u00fcr Schulbesuchsbest\u00e4tigungen herangezogen und die Buchungen sind f\u00fcr eine Benotung durch die Lehrkr\u00e4fte in Sokrates n\u00f6tig, d.h. ohne Buchung keine Note.<\/li>\n<li>Die jeweiligen <strong>Leistungsbeurteilungskriterien<\/strong> sind f\u00e4cherspezifisch unterschiedlich und werden von den jeweiligen Fachgruppen definiert und von den Lehrkr\u00e4ften <strong>im Unterricht bekannt gegeben<\/strong>. Das gilt auch f\u00fcr die Kompensations- und Modulpr\u00fcfungen.<\/li>\n<li>Bei <strong>\u00dcberschneidungen<\/strong> im Stundenplan (bei einem Einstieg in ein h\u00f6heres Semester) kann entweder eines der Module durch eine Modul- bzw. Einstufungspr\u00fcfung abgeschlossen werden <strong>ODER<\/strong> das Modul wird zwar gebucht aber nicht besucht (d.h. am Ende des Semesters nicht beurteilt) und kann dann durch ein Kolloquium in einem Folgesemester positiv abgeschlossen werden. Mehr als 2 \u00dcberschneidungen sind lerntechnisch \u00fcblicherweise sehr schwer zu schaffen und nicht zu empfehlen.<\/li>\n<li><strong>Modulpr\u00fcfungen<\/strong> sind nur f\u00fcr Module vorgesehen, die in der Stundentafel <strong>unterhalb<\/strong> des Einstiegssemesters liegen, Befreiungen\/H\u00f6herstufungen durch Lehrkr\u00e4fte sind aber m\u00f6glich. Eine <strong>Wiederholung<\/strong> von Modulpr\u00fcfungen ist <strong>nicht zul\u00e4ssig<\/strong>, nach einer (negativen) Beurteilung kann das Modul im selben Semester <strong>nicht mehr gebucht bzw. besucht werden, erst im Folgesemester<\/strong>.<\/li>\n<li>Der individuelle <strong>Stundenplan<\/strong> in WebUntis ergibt sich aus den Gruppen, die die Lehrkr\u00e4fte in WebUntis eintragen, dort wird auch die Anwesenheit erfasst.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>Beurteilung<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li>Studierende haben das Recht, auf ihr Verlangen hin jederzeit \u00fcber ihren <strong>Leistungsstand<\/strong> informiert zu werden.<\/li>\n<li>Wenn eine sichere Beurteilung nicht m\u00f6glich ist, kann innerhalb der letzten zwei Wochen des Semesters eine <strong>Leistungsfeststellung<\/strong> (z.B. &#8222;Sammeltermin&#8220;) angeordnet werden, treten Studierende zu dieser Leistungsfeststellung nicht an, so sind sie in diesem Modul nicht zu beurteilen.<\/li>\n<li>Auf <strong>Wunsch der Studierenden<\/strong> ist in jedem Modul eine Leistungsfeststellung durchzuf\u00fchren (\u201eWunschpr\u00fcfung\u201c). Das Ansuchen ist bei der unterrichtenden Lehrperson und so zeitgerecht zu stellen, dass die Durchf\u00fchrung der Pr\u00fcfung m\u00f6glich ist.<\/li>\n<li>Ein Modul darf nur <strong>zweimal besucht<\/strong> werden und pro Modul sind <strong>zwei Kolloquien<\/strong> m\u00f6glich. Ausnahmen k\u00f6nnen nur von der Studienkoordination genehmigt werden.<\/li>\n<li>Module, die mit einem Nicht gen\u00fcgend oder &#8222;nicht beurteilt&#8220; abgeschlossen wurden (d.h. gebucht bzw. besucht wurden), k\u00f6nnen in einem Folgesemester durch ein <strong>Kolloquium<\/strong> positiv abgeschlossen werden. Pro Modul werden zumindest <strong>zwei Termine f\u00fcr Kolloquien<\/strong> garantiert angeboten, diese werden im Kalendarium auf der Homepage jeweils ab Semesterbeginn bzw. bei Vereinbarung ver\u00f6ffentlicht. Die Studierenden m\u00fcssen sich bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Pr\u00fcfungsdatum schriftlich bei der jeweiligen Lehrkraft <strong>anmelden<\/strong> und d\u00fcrfen <strong>pro Semester nur einmal pro Modul<\/strong> zu einem Kolloquium antreten. Kolloquien sind laut SchUG-BKV in F\u00e4chern ohne Schularbeiten m\u00fcndlich und dauern max. 30 Minuten, in Schularbeitsf\u00e4chern gibt es immer einen schriftlichen und m\u00fcndlichen Teil. Studierende oder Lehrkr\u00e4fte k\u00f6nnen als Zuh\u00f6rer an Kolloquien teilnehmen.<\/li>\n<li>Bitte bei <strong>Nichtteilnahme<\/strong> an angemeldeten Kolloquienterminen absagen und mit der Lehrkraft <strong>kommunizieren<\/strong>.<\/li>\n<li>Das <strong>n\u00e4chsth\u00f6here Modul<\/strong> darf auch besucht werden, wenn das aktuelle Modul mit einem Nicht gen\u00fcgend oder nicht beurteilt wurde.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>Reifepr\u00fcfung<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li>Wenn alle Module der Stundentafel positiv absolviert wurden, sind Studierende im <strong>Haupttermin der Reifepr\u00fcfung<\/strong> zugelassen und k\u00f6nnen somit die Reifepr\u00fcfung komplett ablegen.<\/li>\n<li>Zu <strong>vorgezogenen Teilpr\u00fcfungen<\/strong> (schriftlich und\/oder m\u00fcndlich) k\u00f6nnen Studierende nur antreten, wenn sie das Modul in diesem Semester besucht und positiv abgeschlossen haben und alle darunter liegenden Module des Unterrichtsfachs positiv beurteilt wurden.<\/li>\n<li>Auch VWAs bzw. <strong>Abschlie\u00dfende Arbeiten<\/strong> k\u00f6nnen als vorgezogene Teilpr\u00fcfung abgelegt werden.<\/li>\n<li>Ein bereits positives Modul darf in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft <strong>erneut besucht<\/strong> werden, um die Note auszubessern oder um zu einer vorgezogenen Reifepr\u00fcfung antreten zu k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Die letzte Teilpr\u00fcfung der Reifepr\u00fcfung (inkl. ABA) darf erst stattfinden, wenn <strong>s\u00e4mtliche Module<\/strong> der Stundentafel positiv abgeschlossen wurden (das ist dann der Haupttermin der Reifepr\u00fcfung).<\/li>\n<li>Die <strong>Anmeldung<\/strong> zu jedem Reifepr\u00fcfungstermin (Sommer-, Herbst- und Wintertermin) muss mindestens eine Woche vor dem Beginn der schriftlichen Klausuren mittels <strong>Formular<\/strong> bei den Studienkoordinatoren erfolgen (siehe Termin im Kalendarium)<\/li>\n<li>Eine <strong>Anmeldung<\/strong> ist auch f\u00fcr <strong>ABA<\/strong> und <strong>Wiederholungen<\/strong> von Pr\u00fcfungen bzw. Klausuren n\u00f6tig, die Anmeldung zu <strong>vorgezogenen m\u00fcndlichen<\/strong> Reifepr\u00fcfungen aus Nichtschularbeitsf\u00e4chern muss bis sp\u00e4testens eine Woche vor der Pr\u00fcfung (zu Semesterende) erfolgen.<\/li>\n<li>Eine <strong>Wiederholung<\/strong> einer (vers\u00e4umten) <strong>vorgezogenen<\/strong> Reifepr\u00fcfung ist <strong>nicht m\u00f6glich<\/strong> (au\u00dfer bei erneutem Modulbesuch).<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>Beendigung des Schulbesuchs<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li>Mit dem Ende eines Halbjahres, wenn in diesem und in dem vorangegangenen Halbjahr nicht Module im <strong>Mindestausma\u00df von 10 Wochenstunden<\/strong> erfolgreich abgeschlossen wurden, sofern dies nicht auf r\u00fccksichtsw\u00fcrdige Gr\u00fcnde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Diese sind rechtzeitig der Studienkoordination bekannt zu geben.<\/li>\n<li>Wenn Studierende <strong>l\u00e4nger als zwei Wochen<\/strong> ununterbrochen dem gesamten Unterricht fernbleiben, ohne das Fernbleiben zu begr\u00fcnden, sind sie schriftlich aufzufordern, innerhalb von zwei Wochen das Fernbleiben zu rechtfertigen und eine Erkl\u00e4rung dar\u00fcber abzugeben, ob sie Studierende der Schule bleiben wollen. Bleibt dies aus, endet der Schulbesuch.<\/li>\n<li>Die <strong>H\u00f6chstdauer<\/strong> des Schulbesuches betr\u00e4gt das Zweifache der vorgesehenen Ausbildungsdauer.<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row css_animation=&#8220;&#8220; row_type=&#8220;row&#8220; use_row_as_full_screen_section=&#8220;no&#8220; type=&#8220;full_width&#8220; angled_section=&#8220;no&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; background_image_as_pattern=&#8220;without_pattern&#8220;][vc_column][vc_column_text] Regeln f\u00fcr den Studienablauf &nbsp; Seit 1. M\u00e4rz 1997 gilt das aktuelle Schulunterrichtsgesetz f\u00fcr Berufst\u00e4tige\u00a0(kurz SchUG-BKV), das Studierenden und Lehrern mehr Autonomie und Eigenverantwortung \u00fcberl\u00e4sst. 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