BG|BRG Villach St.Martin | Hausordnung
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Hausordnung

Einleitung

Die Hausordnung wurde von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen gemeinsam mit dem Ziel ausgearbeitet, Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und ein gutes Schulklima zu schaffen. Diese von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen erarbeiteten Regeln sind für uns alle verbindlich. Wenn wir sie übertreten, schaden wir uns allen. Deshalb enthält die Hausordnung auch Richtlinien, nach denen wir zur Verantwortung gezogen werden.

Wohlbefinden und Sicherheit

LehrerInnen und SchülerInnen:
Wir grüßen einander, verhalten uns hilfsbereit und rücksichtsvoll und gestalten das Zusammenleben für uns alle angenehm. Für uns ist es selbstverständlich, keine die Sicherheit gefährdenden Gegenstände, keinen Alkohol und keine Drogen (auch nicht Snooze) in die Schule mitzunehmen. Wir achten auf umweltbewusstes Verhalten, vermeiden unnötigen Müll und führen Abfalltrennung durch. Wir halten uns an das strikte Verbot des Konsums jeglicher Tabakwaren, auch von E-Shishas, auf unserem Schulgelände.

SchülerInnen:
Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Pausenordnung erforderlich:

  • Wir verwenden Stiegen, Treppengeländer, Heizkörper und Fensterbänke nicht als Sitzgelegenheiten.
  • Aus Gründen der Sicherheit für SchülerInnen und PassantInnen öffnen wir die Fenster in den Unterrichtsräumen nur im Beisein von LehrerInnen. Auf keinen Fall werfen wir Gegenstände aus den Fenstern.
  • Wir unterlassen das Herumtollen im Schulgebäude.
  • Musik hören wir nur im gegenseitigen Einvernehmen und in Zimmerlautstärke.
  • Wir schließen keine privaten Elektrogeräte ohne Bewilligung an das Netz an.
  • Wir verhalten uns rücksichtsvoll auf Stiegen, wir gehen auf der rechten Seite.
  • Die Sonderunterrichtsräume, die Turnhalle und die Sportanlage betreten wir nur im Beisein oder mit Erlaubnis eines Lehrers oder einer Lehrerin.
  • Wir stellen uns beim Buffet in einer Reihe an.

Wir achten auf Sauberkeit im Schulhaus, tragen Hausschuhe (keine Turn- oder Straßenschuhe) und behandeln alle Einrichtungsgegenstände und Geräte mit Sorgfalt.
Wir achten auch auf saubere Kleidung; bei unangemessener Kleidung obliegt es den LehrerInnen, die SchülerInnen diesbezüglich anzusprechen.
Wir verstehen unsere Klasse als Lebensraum und gestalten sie in Absprache mit dem Klassenvorstand und der Direktion.
Wir geben das Fahrrad in den Fahrradständer vor dem Haus.
Wir sind selbst für die Einhaltung der Sauberkeit in unserer Klasse verantwortlich und müssen etwaige Verunreinigungen nach dem Läuten selbst beseitigen. Die LehrerInnen sind für den ordnungsgemäßen Zustand mitverantwortlich. Das Reinigungspersonal ist für die Reinigung, nicht aber für die Müllentsorgung zuständig.
Beschädigungen im Klassenraum oder Gangbereich, die die Sicherheit von Personen gefährden können (kaputte Steckdosen, Schalter, Tafel, Glasbruch, etc.), melden wir SOFORT in der Direktion oder beim Schulwart.

Der Keller ist kein Aufenthaltsraum – er dient nur zum Umkleiden und ist danach sofort zu verlassen.

Bitte um Verständnis: Aufgrund der Neuerrichtung der Mehrzweckhalle ist keine direkte Schulzufahrt möglich. Bitte die Parkplätze im Bereich der Tennisplätze nutzen.

Arbeitshaltung

Eltern und LehrerInnen:
Wir halten die SchülerInnen an, gewissenhaft zu arbeiten und unterstützen sie dem Alter entsprechend bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und dem Erreichen der jeweiligen Lernziele.

SchülerInnen und LehrerInnen:
Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. Wir verschieben Tätigkeiten, die nicht zum Unterricht gehören, wie z.B. Essen, Trinken, Kaugummi kauen, Schminken etc., in die Pause. Während des Unterrichts haben wir das Handy ausgeschaltet (nicht lautlos!) in der Schultasche, auch keine Kopfhörer im Ohr oder umgehängt. Vor dem Unterricht und während der Pause darf das Handy ausschließlich nur für dringende Anrufe verwendet werden! Bei Nichteinhaltung wird das Handy abgenommen und nach der letzten Unterrichtsstunde rückerstattet und im Wiederholungsfall nur mehr an die Eltern ausgehändigt. (Gesundheitsrisiko!)

Das Trinken von Wasser bzw. Mineralwasser während des Unterrichts ist erlaubt.

SchülerInnen:
Wir beteiligen uns aktiv am Unterricht, kommen unseren Verpflichtungen gewissenhaft nach und befolgen die Anordnungen der Direktorin, der LehrerInnen, Sekretärinnen und Schulwarte.
Wir geben Informationen seitens der Schule an die Eltern verlässlich weiter; geforderte Unterschriften bringen wir pünktlich.
Wir verwenden eigene Laptops (oder andere mobile Geräte) im Unterricht nur mit Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft. Wir machen keine Ton- und Bildaufnahmen ohne Einwilligung der betreffenden Person. Es ist zudem strengstens verboten Ton- und Bildaufnahmen aus dem schulischen Umfeld ohne Genehmigung der Direktion öffentlich zugänglich zu machen.
Sollte der Lehrer am Beginn der Unterrichtsstunde nicht zum Unterricht erscheinen, melden wir ihre/seine Abwesenheit im Sekretariat.
Wir schließen die Türe des Klassenraums unmittelbarnach dem Läuten.
In unterrichtsfreien Stunden verhalten wir uns besonders rücksichtsvoll und ruhig.
OberstufenschülerInnen dürfen bis auf Widerruf im zweiten Stock an den dafür vorgesehenen Tischen arbeiten, die Unterstufen im ersten.
Im Krankheitsfall wird die Schule von unseren Eltern möglichst am ersten Tag informiert. Die Entschuldigung bringen wir unaufgefordert spätestens in der nächsten Klassenvorstandsstunde.

Als nicht eigenberechtigte SchülerInnen dürfen wir nur nach Rücksprache mit den Eltern vom Unterricht entlassen werden. Unabgemeldetes Entfernen (Weggehen) vom Unterricht wird als unentschuldigte Fehlstunde vermerkt. Wir verlegen außerschulische Termine (z.B.: Arzttermine, Fahrstunden, etc.) möglichst in die unterrichtsfreie Zeit.

Müssen wir einen Arzttermin während der Unterrichtszeit wahrnehmen, bringen wir in Vorhinein das Ersuchen um Entlassung vom Unterricht.
In der Mittagspause dürfen wir das Schulgebäude verlassen.
Wir (LehrerInnen, Eltern, SchülerInnen) sind an einer gut funktionierenden Schulpartnerschaft interssiert und fühlen uns mitverantwortlich. Unsere Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen.
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung sind im Maßnahmenkatalog geregelt, der ein integrierter Bestandteil der Hausordnung ist.