Ordnungen - Gesetze

Hausordnung
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Gesetze


Hausordnung


Einleitung
Die Hausordnung wurde von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen gemeinsam mit dem Ziel ausgearbeitet, Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und ein gutes Schulklima zu schaffen. Diese von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen erarbeiteten Regeln sind für uns alle verbindlich. Wenn wir sie übertreten, schaden wir uns allen. Deshalb enthält die Hausordnung auch Richtlinien, nach denen wir zur Verantwortung gezogen werden.

Wohlbefinden und Sicherheit
LehrerInnen und SchülerInnen:
Wir grüßen einander, verhalten uns hilfsbereit und rücksichtsvoll und gestalten das Zusammenleben für uns alle angenehm.
Für uns ist es selbstverständlich, keine die Sicherheit gefährdenden Gegenstände, keinen Alkohol und keine Drogen in die Schule mitzunehmen.
Wir achten auf umweltbewusstes Verhalten, vermeiden unnötigen Müll und führen Abfalltrennung durch.
Wir halten uns an das strikte Verbot des Konsums von Tabakwaren auf unserem Schulgelände.

SchülerInnen:
Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Pausenordnung erforderlich:

  • Wir verwenden Stiegen, Treppengeländer, Heizkörper und Fensterbänke nicht als Sitzgelegenheiten.
  • Aus Gründen der Sicherheit für SchülerInnen und PassantInnen öffnen wir die Fenster in den Unterrichtsräumen nur im Beisein von LehrerInnen. Auf keinen Fall werfen wir Gegenstände aus den Fenstern.
  • Wir unterlassen das Herumtollen im Schulgebäude.
  • Musik hören wir nur im gegenseitigen Einvernehmen und in Zimmerlautstärke.
  • Wir schließen keine privaten Elektrogeräte ohne Bewilligung an das Netz an.
  • Wir verhalten uns rücksichtsvoll auf Stiegen, wir gehen auf der rechten Seite.
  • Die Sonderunterrichtsräume, die Turnhalle und die Sportanlage betreten wir nur im Beisein oder mit Erlaubnis eines Lehrers.
  • Wir stellen uns beim Buffet in einer Reihe an.

Wir achten auf Sauberkeit im Schulhaus, tragen Hausschuhe (keine Turn- oder Straßenschuhe) und behandeln alle Einrichtungsgegenstände und Geräte mit Sorgfalt.
Wir achten auch auf saubere Kleidung; bei unangemessener Kleidung obliegt es den LehrerInnen, die SchülerInnen diesbezüglich anzusprechen.
Wir verstehen unsere Klasse als Lebensraum und gestalten sie in Absprache mit dem Klassenvorstand und der Direktion.
Wir schieben das Fahrrad in den Fahrradkeller und halten uns dort nur zum Abstellen und Abholen des Fahrrades auf.
Wir sind selbst für die Einhaltung der Sauberkeit in unserer Klasse verantwortlich.
Beschädigungen im Klassenraum oder Gangbereich, die die Sicherheit von Personen gefährden können (kaputte Steckdosen, Schalter, Tafel, Glasbruch, etc.), melden wir SOFORT in der Direktion oder beim Schulwart.
Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen bzw. sie dort abholen, werden gebeten, den Bereich westlich der Turnhalle (bei der öffentlichen Telefonzelle) als Umkehrplatz zu benützen bzw. nur gekennzeichnete Parkplätze zu verwenden.

Arbeitshaltung
Eltern und LehrerInnen:
Wir halten die SchülerInnen an, gewissenhaft zu arbeiten und unterstützen sie dem Alter entsprechend bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und dem Erreichen der jeweiligen Lernziele.

SchülerInnen und LehrerInnen:
Wir verlegen außerschulische Termine möglichst in die unterrichtsfreie Zeit. Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. Wir verschieben Tätigkeiten, die nicht zum Unterricht gehören, wie z.B. Essen, Trinken, Kaugummi kauen, Schminken etc., in die Pause. Während des Unterrichts haben wir das Handy ausgeschalten.

SchülerInnen:
Wir beteiligen uns aktiv am Unterricht, kommen unseren Verpflichtungen gewissenhaft nach und befolgen die Anordnungen des Direktors, der LehrerInnen, Sekretärinnen und Schulwarte.
Wir geben Informationen seitens der Schule an die Eltern verlässlich weiter; geforderte Unterschriften bringen wir pünktlich.
Wir verwenden eigene Laptops im Unterricht nur mit Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft. Wir machen keine Ton- und Bildaufnahmen ohne Einwilligung der betreffenden Person. Es ist zudem strengstens verboten Ton- und Bildaufnahmen aus dem schulischen Umfeld ohne Genehmigung der Direktion öffentlich zugänglich zu machen.
Sollte der Lehrer am Beginn der Unterrichtsstunde nicht zum Unterricht erscheinen, melden wir seine Abwesenheit im Sekretariat.
Wir schließen die Türe des Klassenraums unmittelbarnach dem Läuten.
In unterrichtsfreien Stunden halten wir uns im Erdgeschoss auf und verhalten uns ruhig.
OberstufenschülerInnen dürfen bis auf Widerruf im zweiten Stock an den dafür vorgesehenen Tischen arbeiten.
Im Krankheitsfall wird die Schule von unseren Eltern möglichst am ersten Tag informiert. Die Entschuldigung bringen wir unaufgefordert spätestens in der nächsten Klassenvorstandsstunde. Als nicht eigenberechtigte SchülerInnen dürfen wir nur nach Rücksprache mit den Eltern vom Unterricht entlassen werden. Unabgemeldetes Entfernen (Weggehen) vom Unterricht wird als unentschuldigte Fehlstunde vermerkt. Müssen wir einen Arzttermin während der Unterrichtszeit wahrnehmen, bringen wir im Vorhinein das Ansuchen um Entlassung vom Unterricht.
In der Mittagspause dürfen wir das Schulgebäude verlassen. Wir sind an einer gut funktionierenden Schulpartnerschaft interssiert und fühlen uns mitverantwortlich. Unsere Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen.
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung sind im Maßnahmenkatalog geregelt, der ein integrierter Bestandteil der Hausordnung ist.

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Vor den Vorhang
Känguru Wettbewerb 2010


Auszeichnung
Gütesiegel für die Nachmittagsbetreuung


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