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Informationen zur Computerbenutzung
ALLGEMEINES
An unserer Schule wird der Ausbildung unserer Schü-lerinnen und Schüler
zur effizienten Nutzung von modernen Informationstechnologien für die
zukünftige berufliche Nutzung große Bedeutung beigemessen. Um
dieses Ziel so gut wie möglich zu erreichen, unternehmen alle an der Schulgemeinschaft
Beteiligten gemeinsam große Anstrengungen. Einen ganz wesentlichen Stellenwert
in diesem Zusammenhang hat eine moderne IT-Infrastruktur. Um eine optimale
und möglichst leistungsfähige Nutzung unserer IT-Infrastruktur für
Ausbildungszwecke zu gewährleisten, sind die Kenntnis von einigen grundlegenden
Informationen sowie die Einhaltung von Benutzerregeln erforderlich.
INFRASTRUKTUR
Derzeit stehen an unserer Schule ein Computernetzwerk mit Internetanbindung
mit EDV-Sälen für den Unterricht sowie je ein jederzeit zugänglicher
Schülerarbeitsbereich für die Unterstufenschüler (Aulabereich
südlich beim neuen Konferenzzimmer) bzw. Oberstufenschüler (Aulabereich
vor der Bibliothek) und Bibliotheksarbeitsplätze zur Verfügung.
PERSÖNLICHER NETZWERKZUGANG
Die persönliche Zugangsberechtigung ermöglicht die Nutzung der Computer
im Unterricht und ohne Aufsicht an den dafür vorgesehenen Plätzen
(Schülerarbeitsgeräte im EG) an Unterrichtstagen für die Tagesschüler
bis 18.00 Uhr, für die Studierenden des Abendgymnasiums bis 21.30 Uhr
unter Einhaltung der Benutzerregeln.
Der Benutzername setzt sich folgend zusammen:
Ersten 4 Buchstaben des Familiennamens + 2 Buchstaben des Vornamens + 2 Stellen
des Eintrittsjahres. Er bleibt ab dem Schuljahr 2008/09 die ganze Schullaufbahn
erhalten.
Das Kennwort für die Erstanmeldung wird
persönlich mitgeteilt. Aus
Sicherheitsgründen ist es bei der ersten Anmeldung zu ändern. Das
neue Kennwort (=Passwort) muss aus 5 bis 14 Zeichen bestehen, am günstigsten
ist eine für den Benutzer leicht zu merkende Kombination aus Buchstaben
(keine Umlaute) und Ziffern, wie z. B. bibi47f, die jedoch für Dritte
nicht zu erraten ist. Bei jeder Eingabe des Kennworts ist darauf zu achten,
dass niemand die Eingabe auf der Tastatur beobachtet! Bei Verdacht, dass Dritte
in Kenntnis des Kennworts gelangt sind, ist es sofort zu ändern. Das Kennwort
ist geheim zu halten. Das Kennwort ist geheim zu halten. In Ausnahmefällen
kann über die Informatiklehrerin bzw. den Informatiklehrer ein neues Einstiegskennwort
bezogen werden.
Benutzername, Kennwort und E-Mail-Adresse werden durch die Klassenvorstände
ausgegeben.
Für die Speicherung eigener Daten steht das User/innen-Verzeichnis U: bis zu 100 MB zur Verfügung.
Es wird empfohlen, dafür den vom System vorgeschlagenen Ordner „U:\Daten“ (Eigene
Dateien) zu verwenden. Achtung: Bei Belegung von mehr als 100 MB kann es ohne
weitere Vorwarnung zu Datenverlust kommen.
Die anderen in U: vorhandenen Verzeichnisse sind Voraussetzung für die
Funktion des Zugangs und dürfen in keiner Weise verändert werden.
Die Speicherung von Dateien, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, ist
nicht gestattet.
Am Ende einer Arbeitssitzung ist das persönliche Zugangskonto
unbedingt zu schließen (Klick auf Start, Beenden, „Name“ abmelden,
OK). Die Abmeldung ist erst dann korrekt beendet, wenn das Anmeldefenster wieder
auf dem Monitor erscheint.
Für Mitteilungen oder konkrete Fragen stehen die Informatiklehrerinnen
und -lehrer und die Kustoden für Informationstechnologie zur Verfügung.
BENUTZERREGELN
ALLGEMEINES
Die Nutzung der IT-Infrastruktur unserer Schule hat unter Wahrung der gültigen
gesetzlichen Bestimmungen (Briefgeheimnis, Eigentumsrecht, Urheberrecht, Datenschutz,
Jugendschutzgesetz, etc.) der Republik Österreich und der EU zu erfolgen.
RAUM- UND GERÄTENUTZUNG
- Die Nutzung der Informatik-Infrastruktur ist ausschließlich
zu Ausbildungszwecken gestattet. Die Speicherung von Daten, die nichts mit
der Ausbildung zu tun haben, ist untersagt.
- Essen und Trinken an einem Computerarbeitsplatz
ist verboten.
- Der Arbeitsplatz ist sauber zu halten und geordnet zu verlassen.
- Die Geräte sind sorgsam und schonend zu bedienen, um den Unterrichtsbetrieb
nicht zu behindern und um die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit
der Ausstattung zu gewährleisten.
- Soweit IT-Geräte nicht für den mobilen Betrieb bestimmt sind,
darf eine Verlagerung dieser Geräte bzw. Komponenten an einen anderen
Standort ausnahmslos nur mit Zustimmung des Informatik-Kustos erfolgen.
- Der
Einsatz eigener Geräte im Informatik-System unserer Schule bedarf
einer Genehmigung des Informatik-Kustos.
- Die Benutzungsordnung für den jeweiligen Raum und/oder Computerarbeitsplatz
ist genau einzu-halten.
- Mit Verbrauchsmaterialien ist insbesondere beim Drucken
sparsam umzugehen.
- Störungen oder Schäden an den Informatik-Systemen sind umgehend
den Informatiklehrern bzw. -lehrerinnen oder dem Informatik-Kustos zu melden.
- Störungen
oder Schäden an den IT- Systemen sind umgehend den
Informatiklehrern bzw. -lehrerinnen oder dem IT-Kustos zu
melden. (Mail:
heimo.senger@it-gymnasium.at)
HARDWARE / SOFTWARE
Es ist prinzipiell verboten, die Hard- und Softwarekonfigurationen inklusive
Interneteinstellungen zu verändern. Insbesondere ist
- eine selbständige
Installation von jeglicher Software verboten (die Installation von
Software an den Geräten obliegt dem IT- Kustodiat),
- das Ausführen
von Software, die nicht für Ausbildungszwecke erforderlich
ist (Spiele jeglicher Art), nicht zulässig,
- das Kopieren von jeglicher Software – insbesondere
auch von Musik-
CDs/DVDs, MP3-Files – untersagt.
NETZWERK- UND INTERNETNUTZUNG
Allgemeines
- Der Leistungsumfang eines persönlichen Benutzerkontos in unserem
IT-Netzwerk beinhaltet auch den Zugang zum Internet. Mit der Entgegennahme
der Daten für
dieses Benutzerkonto erklärt der Benutzer, dass er illegale Informationen
weder downloaden, weiterverbreiten, noch speichern oder selbst anbieten
wird. Dies gilt insbesondere für Seiten mit Gewalt verherrlichenden,
pornographischen, rassistischen oder nationalsozialistischen Inhalten.
- Die
Aktivitäten im Rahmen der Nutzung unserer Computersysteme, insbesondere
jene des Internets, werden überwacht. Die entsprechenden Protokolle
werden kontrolliert, Regelverstöße geahndet (siehe unten).
- Das
BG|BRG Villach St. Martin ist in keiner Weise für die Inhalte
der von den Benutzerinnen und Benutzern über ihren Internet- Zugang bereitgestellten
und verteilten Informationen verantwortlich. Jede Benutzerin und jeder Benutzer
trägt selbst
die volle Verantwortung für alle unter ihrem/seinem Benutzerkonto durchgeführten
Aktivitäten.
- Jegliche Verwendung der IT-Systeme und insbesondere
des Internets, die
zu einer Belästigung, Störung oder Beeinträchtigung anderer
Benutzer führen könnte, ist verboten. Persönlichkeits- und
Urheberrechte sind zu respektieren. (Netiquette)
- Die kommerzielle
Nutzung der Computer sowie der Netzwerk- und Internetressourcen ist generell
untersagt.
E-Mail/ Chat/Messaging Systeme
- Von den Schulcomputern aus dürfen
E-Mails nur an persönlich
bekannte Adressen geschickt werden.
- Das Versenden von Massenmails (Spaming),
sofern diese E-Mails nichts mit dem Unterricht zu tun haben, ist nicht
gestattet.
- •Die Teilnahme an Chats oder sozialen Netzwerken (EventShooters,
schuelerVZ, MySpace, …) sowie die Verwendung von Instant-Messaging-Programmen
(ICQ etc.) ist untersagt.
Download
Das Downloaden von Daten jeglicher Art ist nur zu Ausbildungszwecken erlaubt.
Downloads, die aufgrund von zu großen Datenmengen die Gesamtperformance
des Systems beeinträchtigen, sind unzulässig.
Sicherheit/Hacken
- Das Benutzerkonto ist nur persönlich
zu verwenden, das Kennwort muss geheimgehalten werden.
- Es ist verboten,
sich – in welcher Weise auch immer – unerlaubten
Zugriff auf die IT- Systeme unserer Schule sowie auf Daten anderer zu
verschaffen. Dazu zählen unter anderem das Knacken von Passwörtern,
Sniffing, Portscans usw.. Schon diesbezügliche Versuche sind unzulässig.
VERSTÖSSE – AHNDUNGEN
- Für fahrlässig oder
absichtlich verursachte Schäden
ist Kostenersatz zu leisten.
- Ein Verstoß gegen eine der oben angeführten Nutzungsregeln
bewirkt – je nach Schwere des Vergehens – Einschränkungen
der Kontonutzung und kann bis zum Entzug des persönlichen Benutzerkontos
führen. Beim ersten schweren Vergehen (Umgehung der Sicherheitseinrichtungen
der Schule, Pornografie, Gewalt) erfolgen eine Sperre des Comput-erzugangs
außerhalb des Unterrichts für 2 Monate und ein Vermerk im Klassenbuch.
Beim zweiten schweren Vergehen wird diese Sperre bis Ende des Schuljahres
verlängert. Die Möglichkeit der Erledigung von Unterrichtsarbeiten
wie Hausübungen besteht dann zu Unterrichtszeiten in den EDV-Räumen
nach Maßgabe freier Plätze; die gesperrten Schülerinnen und
Schüler müssen sich selbst um Plätze kümmern.
- Allfällige
Vergehen werden im Rahmen der disziplinarrechtlichen Vorgaben des Schulunterrichtsgesetzes
seitens der Schule geahndet, schwere Verstöße
können den Ausschluss von unserer Schule nach sich ziehen
- Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen im Rahmen der
Computernutzung sowie Diebstähle werden zur Anzeige gebracht.
Kustodiat für Informationstechnologie
September 2008
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